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   OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19 (https://dejure.org/2020,5880)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.02.2020 - 2 LB 16/19 (https://dejure.org/2020,5880)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 (https://dejure.org/2020,5880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch für die Herstellung eines Grundstücksanschlusskanals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung zu den Kosten der Errichtung von Grundstücksanschlusskanälen; Wirksame der Kostenerstattungssatzung Abwasser der Gemeinde; Voraussetzungen des satzungsrechtlichen Zitiergebots; Kein Verstoß gegen das Zitiergebot trotz Zitierungsüberschusses

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 993
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 22.03.2011 - 5 A 1657/09

    Gleichartigkeit der erschließenden Verkehrsanlagen; Ansetzbarkeit von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Sie wären auf Grundlage entsprechender Aufträge auch als zurechenbare Kosten der Herstellungsmaßnahme beitrags- bzw. aufwandsersatzfähig (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22. März 2011 - 5 A 1657/09.Z -, Juris Rn. 6; zum Aufwandsbegriff im Rahmen des (Erschließungs-)Beitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 2. März 2015 - 9 C 9/14 -, Juris Rn. 7 m.w.N.; zu Kosten für Bauüberwachung und Bauleitung als Aufwand: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 1992 - 2 S 2278/91 -, Juris Rn. 3; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht , § 8 Rn. 343).

    Wollte man in einem solchen Fall einen erstattungsfähigen Aufwand verneinen, führte dies zu dem widersprüchlichen Ergebnis, dass der anzuschließende Grundstückseigentümer, bei dem die Gemeinde - an Dritte vergabefähige - Arbeiten von eigenen Kräften ausführen lässt, besser gestellt wäre, da diese Kosten von der Allgemeinheit der Steuerzahler getragen würden, als derjenige, bei dem sämtliche Arbeiten von Dritten ausgeführt würden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 5 UE 2016/94 -, Juris Rn. 31 und Beschluss vom 22. März 2011 - 5 A 1657/09.Z -, Juris Rn. 6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 6 A 10568/07

    Für Bahnhofsgrundstück müssen Anliegerbeiträge bezahlt werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Zwar fehlt es dem Wortlaut nach sowohl für Beiträge iSd. § 8 KAG als auch für den Kostenersatz gemäß § 9a KAG an einer ausdrücklichen Regelung, nach welcher neben den Kosten, die der abgabenberechtigten Körperschaft dadurch entstehen, dass sie sich eines Dritten bedient, auch bewertete Eigenleistungen einschließlich der Kosten für den Einsatz eigenen Personals und eigener Sachen, insbesondere für die Planung und Bauleitung unmittelbar als beitrags- bzw. aufwandsersatzfähig anzusehen wären (ausdrücklich etwa in § 9 Abs. 1 Satz 3 KAG RP; insoweit zum rheinland-pfälzischen KAG: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 6 A 10568/07 -, Juris Rn. 21).
  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68

    Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Die für ihre Tätigkeit anfallenden Kosten sind aus dem allgemeinen Verwaltungsaufwand der Beklagten ausgliederbar und einzeln den jeweiligen Anschlussmaßnahmen zurechenbar (so auch Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 9a Rn. 28, der eine Ersatzfähigkeit bejaht unabhängig davon, ob das Personal speziell zur Durchführung der Maßnahme angestellt wurde; und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 22. November 1968 - IV C 82.67 -, BVerwGE 31, 90 = DÖV 1969, 358 = DVBl. 1969, 271 = Buchholz 406.11 § 128 Nr. 2 und vom 5. September 1969 - IV C 67.68 -, Juris Rn. 7, wonach Kosten, die der Gemeinde durch Herstellung einer Erschließungsanlage zusätzlich entstehen, dann einen Erschließungsaufwand darstellen, wenn Personen für die Herstellung einer Erschließungsanlage besonders eingestellt worden seien; a.A. zum Beitragsrecht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. November 1998 - 6 B 95.3558 -, Juris Rn 20; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1981 - 6 A 282/80 -, Juris LS; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 890 f., der eine Ersatzfähigkeit nur annimmt, soweit Personal ausschließlich wegen der beitragsfähigen Maßnahme eingestellt wurde, wobei die von Bediensteten des Einrichtungsträger durchgeführte Bauleitung und Bauaufsicht grundsätzlich dem allgemeinen Verwaltungsaufwand zuzurechnen seien).
  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Die für ihre Tätigkeit anfallenden Kosten sind aus dem allgemeinen Verwaltungsaufwand der Beklagten ausgliederbar und einzeln den jeweiligen Anschlussmaßnahmen zurechenbar (so auch Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 9a Rn. 28, der eine Ersatzfähigkeit bejaht unabhängig davon, ob das Personal speziell zur Durchführung der Maßnahme angestellt wurde; und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 22. November 1968 - IV C 82.67 -, BVerwGE 31, 90 = DÖV 1969, 358 = DVBl. 1969, 271 = Buchholz 406.11 § 128 Nr. 2 und vom 5. September 1969 - IV C 67.68 -, Juris Rn. 7, wonach Kosten, die der Gemeinde durch Herstellung einer Erschließungsanlage zusätzlich entstehen, dann einen Erschließungsaufwand darstellen, wenn Personen für die Herstellung einer Erschließungsanlage besonders eingestellt worden seien; a.A. zum Beitragsrecht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. November 1998 - 6 B 95.3558 -, Juris Rn 20; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1981 - 6 A 282/80 -, Juris LS; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 890 f., der eine Ersatzfähigkeit nur annimmt, soweit Personal ausschließlich wegen der beitragsfähigen Maßnahme eingestellt wurde, wobei die von Bediensteten des Einrichtungsträger durchgeführte Bauleitung und Bauaufsicht grundsätzlich dem allgemeinen Verwaltungsaufwand zuzurechnen seien).
  • VGH Hessen, 15.12.1994 - 5 UE 2016/94

    Ersatz der allgemeinen Personalkosten/Lohnkosten im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Wollte man in einem solchen Fall einen erstattungsfähigen Aufwand verneinen, führte dies zu dem widersprüchlichen Ergebnis, dass der anzuschließende Grundstückseigentümer, bei dem die Gemeinde - an Dritte vergabefähige - Arbeiten von eigenen Kräften ausführen lässt, besser gestellt wäre, da diese Kosten von der Allgemeinheit der Steuerzahler getragen würden, als derjenige, bei dem sämtliche Arbeiten von Dritten ausgeführt würden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 5 UE 2016/94 -, Juris Rn. 31 und Beschluss vom 22. März 2011 - 5 A 1657/09.Z -, Juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 9.14

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Sie wären auf Grundlage entsprechender Aufträge auch als zurechenbare Kosten der Herstellungsmaßnahme beitrags- bzw. aufwandsersatzfähig (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22. März 2011 - 5 A 1657/09.Z -, Juris Rn. 6; zum Aufwandsbegriff im Rahmen des (Erschließungs-)Beitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 2. März 2015 - 9 C 9/14 -, Juris Rn. 7 m.w.N.; zu Kosten für Bauüberwachung und Bauleitung als Aufwand: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 1992 - 2 S 2278/91 -, Juris Rn. 3; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht , § 8 Rn. 343).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 2278/91

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes - Leistungen einer fremden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Sie wären auf Grundlage entsprechender Aufträge auch als zurechenbare Kosten der Herstellungsmaßnahme beitrags- bzw. aufwandsersatzfähig (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22. März 2011 - 5 A 1657/09.Z -, Juris Rn. 6; zum Aufwandsbegriff im Rahmen des (Erschließungs-)Beitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 2. März 2015 - 9 C 9/14 -, Juris Rn. 7 m.w.N.; zu Kosten für Bauüberwachung und Bauleitung als Aufwand: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 1992 - 2 S 2278/91 -, Juris Rn. 3; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht , § 8 Rn. 343).
  • VGH Bayern, 11.11.1998 - 6 B 95.3558

    Erschließungsbeitragsrecht: Beitragsfähiger Aufwand, Honorarforderungen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Die für ihre Tätigkeit anfallenden Kosten sind aus dem allgemeinen Verwaltungsaufwand der Beklagten ausgliederbar und einzeln den jeweiligen Anschlussmaßnahmen zurechenbar (so auch Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 9a Rn. 28, der eine Ersatzfähigkeit bejaht unabhängig davon, ob das Personal speziell zur Durchführung der Maßnahme angestellt wurde; und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 22. November 1968 - IV C 82.67 -, BVerwGE 31, 90 = DÖV 1969, 358 = DVBl. 1969, 271 = Buchholz 406.11 § 128 Nr. 2 und vom 5. September 1969 - IV C 67.68 -, Juris Rn. 7, wonach Kosten, die der Gemeinde durch Herstellung einer Erschließungsanlage zusätzlich entstehen, dann einen Erschließungsaufwand darstellen, wenn Personen für die Herstellung einer Erschließungsanlage besonders eingestellt worden seien; a.A. zum Beitragsrecht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. November 1998 - 6 B 95.3558 -, Juris Rn 20; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1981 - 6 A 282/80 -, Juris LS; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 890 f., der eine Ersatzfähigkeit nur annimmt, soweit Personal ausschließlich wegen der beitragsfähigen Maßnahme eingestellt wurde, wobei die von Bediensteten des Einrichtungsträger durchgeführte Bauleitung und Bauaufsicht grundsätzlich dem allgemeinen Verwaltungsaufwand zuzurechnen seien).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1981 - 6 A 282/80
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Die für ihre Tätigkeit anfallenden Kosten sind aus dem allgemeinen Verwaltungsaufwand der Beklagten ausgliederbar und einzeln den jeweiligen Anschlussmaßnahmen zurechenbar (so auch Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 9a Rn. 28, der eine Ersatzfähigkeit bejaht unabhängig davon, ob das Personal speziell zur Durchführung der Maßnahme angestellt wurde; und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 22. November 1968 - IV C 82.67 -, BVerwGE 31, 90 = DÖV 1969, 358 = DVBl. 1969, 271 = Buchholz 406.11 § 128 Nr. 2 und vom 5. September 1969 - IV C 67.68 -, Juris Rn. 7, wonach Kosten, die der Gemeinde durch Herstellung einer Erschließungsanlage zusätzlich entstehen, dann einen Erschließungsaufwand darstellen, wenn Personen für die Herstellung einer Erschließungsanlage besonders eingestellt worden seien; a.A. zum Beitragsrecht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. November 1998 - 6 B 95.3558 -, Juris Rn 20; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1981 - 6 A 282/80 -, Juris LS; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 890 f., der eine Ersatzfähigkeit nur annimmt, soweit Personal ausschließlich wegen der beitragsfähigen Maßnahme eingestellt wurde, wobei die von Bediensteten des Einrichtungsträger durchgeführte Bauleitung und Bauaufsicht grundsätzlich dem allgemeinen Verwaltungsaufwand zuzurechnen seien).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
    Da es nicht erforderlich ist, jeder Satzungsregelung die jeweilige Rechtsgrundlage ausdrücklich zuzuweisen, sondern es ausreicht, die Rechtsgrundlagen am Beginn der Verordnung gebündelt anzuführen (vgl. zu einer Verordnung: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, Juris Rn. 157 m.w.N.) ist auch das Mitbenennen einer unzutreffenden Grundlage jedenfalls dann nicht als Verstoß gegen das Zitiergebot anzusehen, wenn die Prüfung dadurch allenfalls unwesentlich erschwert wird (vgl. zu einer Verordnung: BVerfG, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 BvF 1/12 -, Juris Rn. 100).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Eine absatz- oder satzgenaue Nennung der Ermächtigungsgrundlage ist aber nur dann erforderlich, wenn eine Norm unterschiedliche Rechtsetzungsbefugnisse enthält (vgl. Senatsurteile vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 29, und vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris Rn. 23).

    Da es nicht erforderlich ist, jeder Satzungsregelung die jeweilige Rechtsgrundlage ausdrücklich zuzuweisen, sondern es ausreicht, die Rechtsgrundlagen am Beginn der Satzung gebündelt aufzuführen, ist auch das Mitbenennen einer unzutreffenden Grundlage jedenfalls dann nicht als Verstoß gegen das Zitiergebot anzusehen, wenn die Prüfung dadurch allenfalls unwesentlich erschwert wird (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris Rn. 24).

    Die für die Erhebung von Abgaben als Grundrechtseingriff erforderliche besondere gesetzliche Ermächtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1958 - VII C 84.57 -, NJW 1958, S. 960 ; Beschluss vom 7. September 1992 - 7 NB 2.92 -, juris Rn. 12 f.; LT-Drs.VI/920, S. 18; Thiem/Böttcher, KAG, § 2 Rn. 6 m. w. N. ; Arndt, in: PdK SH, KAG, § 2 Rn. 1 ) enthalten § 1 Abs. 1 KAG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 sowie jeweils die spezifischen Regelungen in den §§ 3 und 5 bis 10 KAG (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris Rn. 25 f.; Thiem/Böttcher, KAG, § 2 Rn. 7a ; Arndt, in: PdK SH, KAG, § 2 Rn. 1 ).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Gesamtzitierung von § 1 und § 2 KAG unschädlich ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris Rn. 25 f.).

    Dennoch empfiehlt es sich, diese wie die anderen überschießenden Zitierungen zur Klarstellung zu beseitigen (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris Rn. 27).

  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20

    Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot;

    Das Mitbenennen einer unzutreffenden Grundlage ist aber dann als Verstoß gegen das Zitiergebot anzusehen, wenn die Prüfung dadurch mehr als nur unwesentlich erschwert wird oder eine wahllose Überschüttung mit ungeprüften Zitierungen dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderläuft (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 2. März 2023 - 1 KN 19/18 - juris Rn. 41; Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 24; zu einer Verordnung: BVerfG, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 BvF 1/12 - juris Rn. 100).

    Für beide genannten Zitate gilt zugleich, dass es sich um eine wahllose Überschüttung mit ungeprüften Zitierungen handelt, die dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderläuft (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 24).

    Soweit der Beklagte in der mündlichen Verhandlung darauf verwiesen hat, dass das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht eine Zitierung des § 1 KAG insgesamt für unschädlich halte (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 25), trifft dies nur für die Fälle der originären Zuständigkeit einer Kommune nach § 1 Abs. 1 KAG zu und damit nicht für den vorliegenden Fall.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2020 - 2 KN 2/18

    Geänderte und mit Rückwirkung versehene Straßenreinigungs- und

    Da es nicht erforderlich ist, jeder Satzungsregelung die jeweilige Rechtsgrundlage ausdrücklich zuzuweisen, sondern es ausreicht, die Rechtsgrundlagen am Beginn der Verordnung gebündelt anzuführen, ist auch das Mitbenennen einer unzutreffenden Grundlage jedenfalls dann nicht als Verstoß gegen das Zitiergebot anzusehen, wenn die Prüfung dadurch allenfalls unwesentlich erschwert wird (vgl. zum Ganzen bereits: Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, Juris Rn. 24 f. m.w.N.).

    Die Ermächtigung für den rückwirkenden Erlass einer Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung ergibt sich unmittelbar aus der spezifischen Ermächtigungsgrundlage des § 45 StrWG (vgl. zur Zitierpflicht des § 2 KAG bereits Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - a.a.O. -, Juris Rn. 26).

    Der Landesgesetzgeber nimmt dabei lediglich eine Konkretisierung bzw. Einschränkung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze zur Rückwirkung von Normen vor (vgl. Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 2 Rn. 67; vgl. auch Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - a.a.O. -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Dieses Schlechterstellungsverbot bezieht sich ausschließlich auf Fälle der echten Rückwirkung (vgl. schon Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, juris, Rn. 17, vom 28. Mai 2018 - 2 MB 1/18 -, juris, Rn. 5 und vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 26; Senatsurteil vom 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 -, juris, Rn. 17).
  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    Die Abwassersatzung verstößt insbesondere nicht gegen das Zitiergebot gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG und der in der Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit hierzu aufgezeigten Anforderungen daran (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 115/16 - Urteil vom 8. Dezember 2020 - 4 A 347/18 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

    Dies folgt daraus, dass sich die Rechtmäßigkeit der Satzung allein anhand der vom Satzungsgeber selbst benannten Ermächtigung bemisst (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Der Fehler ist für das hier streitige Jahr 2021 auch nicht mit der I. Nachtragssatzung vom 23. November 2020 durch die Nennung des § 3 Abs. 8 KAG in der Einleitungsformel geheilt worden, da diese wiederum selbst an einem Zitierfehler leidet, weil dort im Einleitungssatz § 2 KAG nicht zitiert wird (zum Erfordernis der Zitierung des § 2 KAG vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 26; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 692/17 - juris Rn. 54).

  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20

    Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der

    Danach müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 - juris Rn. 15 ff.; Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 23 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - juris Rn. 43 ff.).

    Sie stellt weder einen Fall wahlloser Zitierung - die dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderliefe - dar, noch ist von einer Irreführung des Normunterworfenen auszugehen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 25), da die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG ausdrücklich auf die Absätze 2 bis 7 verweist.

    Ebenfalls unschädlich ist, dass der Einleitungssatz § 2 KAG insgesamt zitiert (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 26).

  • VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20

    Vergnügungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Sie stellt weder einen Fall wahlloser Zitierung - die dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderliefe - dar, noch ist von einer Irreführung des Normunterworfenen auszugehen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 25), da die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG ausdrücklich auf die Absätze 2 bis 7 verweist.

    Die jeweilige Ermächtigung zum Erlass einer (auch rückwirkenden) Satzung ergibt sich dabei jedoch jeweils alleine aus der spezifischen Ermächtigungsgrundlage selbst (OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 26), hier aus § 3 Abs. 2 KAG.

  • VG Schleswig, 23.08.2022 - 4 B 8/22

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenerstattung nach § 9a KAG

    Die Beitrags- und Gebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung verstößt gegen das Zitiergebot des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG, wonach Satzungen die Rechtsvorschriften angeben müssen, welche zum Erlass der Satzung rechtfertigen (vgl. OVG Schleswig, 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 - juris Rn. 15 ff.; Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 23 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - juris Rn. 43 ff.).

    Auch diese hätte aber nach Einführung des § 9a KAG zum 1. Januar 2004 diese Norm in der Eingangsformel nennen müssen, da die Regelung zu Kostenerstattungen bereits in der Ausgangssatzung enthalten war und nicht erst mit der 1. Nachtragssatzung hinzugefügt worden ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 22; VG Schleswig, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 4 B 8/07 - juris Rn. 28 und zur Erforderlichkeit der rückwirkenden Änderung der Ausgangssatzung, vgl. VG Schleswig, Urteil vom 30. August 2021 - 9 A 10/18 - juris Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Vielmehr sind dann neben der allgemeinen Ermächtigung zusätzlich die weiteren besonderen Ermächtigungsvorschriften anzuführen, und zwar so konkret, dass erkennbar ist, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes - bei der Regelung mehrerer Abgabentatbestände in einer Norm auch unter Bezeichnung von Absatz, Satz und Ziffer innerhalb einer Vorschrift - die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Satzungserlass enthält (vgl. OVG Schleswig, Senatsurteile vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 23 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 33; Friedersen/Stadelmann in Förster/Friedersen/Rohde, Kommentar zum LVwG Schleswig-Holstein, Stand 2/2020, § 66, Erl. 2 zu Nr. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 200/14

    Vergnügungssteuer - Anhebung des Spielgerätesteuersatzes von 12 % auf 18 % der

  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 312/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 295/18

    Vorauszahlung von Hafenbenutzungsgebühren - Unwirksamkeit der Gebührensatzung

  • VG Schleswig, 12.06.2023 - 4 A 10030/21

    Grundstücksanschlusskosten: Verstoß gegen das Verbot der doppelten

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

  • VG Schleswig, 05.07.2023 - 4 A 128/19

    Straßenreinigungsgebühren bei Straße in geschlossener Ortslage

  • VG Schleswig, 03.12.2021 - 9 A 148/19

    Straßenausbaubeitrag für ein großes Grundstück am Ortsausgang

  • VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 238/20

    Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege

  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20

    Heranziehung zu Grundgebühren für dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

  • VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 171/20

    Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege

  • VG Schleswig, 30.08.2021 - 9 A 10/18

    Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen Zitiergebots;

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